Neue Förderkonditionen für das Marktanreizprogramm gelten

In den zwei Programmteilen des MAP werden Anlagen für den
Bedarf von Ein-, Zwei- und Mehr-familienhäusern, sowie kleineren öffentlichen
und gewerblichen Objekten (über das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle, BAFA) sowie für große Gebäude und für die gewerbliche Nutzung
(KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium) gefördert. Die Änderungen und
Neuregelungen im MAP betreffen beide Programmteile: sowohl den Förderteil der
Investitionszuschüsse (BAFA) als auch den KfW-Teil für Anlagen im größeren Leistungsbereich.
Die wichtigsten Änderungen im
Überblick:
I. BAFA-Teil (Investitionszuschüsse für die
kleineren Anlagen)
1. Bei Solarkollektoren bis 40 m2 Kollektorfläche (thermische Nutzung
der Solarenergie) sowie Biomasseheizkesseln und Wärmepumpen bis 100 kW
Nennwärmeleistung werden neue Mindestförderbeträge eingeführt. Davon
profitieren die Anlagen, die üblicherweise in Einfamilienhäusern eingesetzt
werden: Sie erhalten damit eine bis zu 400 € höhere Förderung. Die
Basisfördersätze, die in Abhängigkeit von der Größe der Anlage gewährt werden,
bleiben unverändert. Gefördert werden nur Anlagen in Bestandsbauten.
2. Die Bonusförderung, die besonders innovative Techniken oder die Kombination
förderwürdiger Techniken belohnt, wird ausgebaut: Die gleichzeitige Errichtung
einer Biomasseanlage oder einer Wärmepumpe mit einer Solarkollektoranlage zur
reinen Warmwasserbereitung wird zukünftig mit einem Bonus von 500 € belohnt.
Neu ist auch ein Effizienzbonus für den Einsatz von Wärmepumpen in gut
gedämmten Gebäuden. Mit einer zusätzlichen Förderung von 500 € pro Anlage
werden Wärmepumpen belohnt, die einen neuen Pufferspeicher mit bestimmter
Min-destgröße aufweisen.
3. Die Innovationsförderung für große Solarthermieanlagen (ab 20 m2)
in Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche
ist jetzt auch für Neubauten möglich.
4. Die Förderung von Solarkollektoranlagen zur Prozesswärmebereitstellung wird
deutlich auf bis zu 50 % der Nettoinvestitionskosten angehoben. Der Förderung
kann nun bis zu einer Fläche von 1000 m2 auch als einmaliger
Zuschuss gewährt werden (über das BAFA).
5. Die Errichtung bzw. Nachrüstung von Anlagenteilen zur Emissionsminderung
und/oder Effizienzsteigerung bei Biomasseanlagen im Gebäudebestand wird mit 750
€ je Anlage (vorher 500 €) belohnt. Für den Einsatz im Neubau gibt es erstmals
eine Förderung (850 €).
II. KfW-Teil (Darlehen und Tilgungszuschüsse im
KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium)
1. Die Tilgungszuschüsse für große Solarkollektoranlagen im KfW-Teil (ab 40 m2)
betragen nun-mehr bis zu 50 % (vorher 30 %) der Investitionskosten (gilt für
Prozesswärme oder solare Kälte).
2. Große Wärmepumpen ab 100 kW Leistung sind nun auch im Neubau förderfähig.
3. Biogasleitungen können in bestimmten Anwendungen (Biogaserzeugung nach dem
EEG 2012) wieder gefördert werden.
4. Die Fördermöglichkeiten für Tiefengeothermie werden ausgeweitet: Zukünftig
können nicht mehr nur Anlagen zur thermischen Nutzung gefördert werden, sondern
in geringerem Umfang auch stromerzeugende Anlagen.
Für Wärmenetze und Wärmespeicher, die von der verbesserten Förderung nach dem
am 19. Juli 2012 in Kraft getretenen novellierten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
profitieren, ist künftig keine Förderung mehr vorgesehen.
Nähere Informationen zur neuen Richtlinie finden Sie unter www.erneuerbare-energien.de
Informationen zur Antragstellung sind unter www.bafa.de bzw. www.kfw-foerderbank.de
erhältlich.
Die neuen Förderrichtlinien gelten seit dem 15. August 2012.
(Quelle: http://www.haustechnikdialog.de/News/13807/Neue-Foerderkonditionen-fuer-das-Marktanreizprogramm-gelten)
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